Wer statt eines Lebens als Mieter auf Eigentum setzt, der kennt das Problem: das Objekt muss finanziert werden. Was an sich eigentlich kein Problem ist, es sei denn, man gerät in die Welt der microm Typologie.
Was war passiert? Nun, vor etwas über zwei Jahren wollten meine Frau und ich ganz schlau sein und in Erwartung steigender Zinsen für die Baufinanzierung ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen, um uns die damals recht günstigen Zinsen zu sichern. Gut, es kam anders, die Zinsen gingen bis heute bergab, ab das soll nun nicht das Thema sein. Okay, also ein Forward-Darlehen. Der bisheriger Darlehensgeber erwies sich aber seinerzeit als nicht mehr ganz so günstig, und so ließen wir uns über einen anderen Finanzdienstleister Angebote einholen. Es gewann die Volksbank Münster, die unseren bisherigen Darlehensgeber um etwas 0,75% unterbot. Eine stolze Differenz. Und so wollten wir den Deal mit der Volksbank Münster eingehen und reichten alle benötigten Unterlagen fix ein.
Etwas Zeit verging. Und irgendwann bekamen wir den Eindruck, daß uns die Volksbank Münster dann vielleicht doch nicht als Kunden wünscht. Sie stellte sich irgendwie quer. Einen Grund nannte sie uns nicht, aber selbst der Finanzdienstleister schrieb mir irgendwann per E-Mail:
“Und ja, ich habe leider durch die diversen Nachforderungen der Volksbank den Eindruck, daß dieser Partner nicht wirklich an diesem Geschäft interessiert ist.”
Irgendwann verloren wir die Geduld und brachen das Geschäft mit der Volksbank Münster ab. Wenn sie uns nicht will .. was will man machen.
Wochen später schickte uns die Volksbank Münster die eingereichten Unterlagen zurück. Aber mehr als nur unsere Unterlagen. Überrascht fischte ich ein “Liegenschaftsexposé” für unser Objekt hervor. Dieses Exposé wurde bereitgestellt durch die Immo-Check GmbH in Bochum, der spannende Teil, die sogenannte microm Typologie, kommt allerdings von der microm Micromarketing-Systeme und Consult GmbH (weiter unten nur noch als microm GmbH benannt).
Und das stand letzten Endes über uns in dieser Typologie:
Die im Objekt selbst wohnenden Konsumenten sind geprägt durch den microm Typ:
(D14) Nicht modernisierter Altbau
Junge Leute mit extrem geringer beruflicher Qualifikation und sehr schlechter Zahlungsmoral in größeren älteren Häusern; hohes Umzugsvolumen; sehr stark im Osten verbreitet
Huch?!? Ich war schockiert, hatte aber auf einmal Verständnis für die Volksbank Münster. Einen so charakterisierten Kunden würde ich als Bank auch nicht haben wollen.
Ich kontaktierte wenig später die Leute der microm GmbH. Dort wichen zwei Damen auf meine Fragen nach der Einstufung als (D14) aus, waren vielmehr schockiert, daß diese Daten, die nicht für die Kundschaft bestimmt sind, dann doch den Weg nach draußen fanden. Als sich die Damen wochenlang dann gar nicht mehr bei mir meldeten und jede Erklärung schuldig blieben, schrieb ich eine E-Mail an alle Geschäftsführer der Firma. Betreff:
“Rufschädigende Einstufung Ihrerseits”
Und endlich kam etwas Bewegung in die Sache. Zuerst klärte mich einer der Geschäftsführer auf, daß nicht wir persönlich gemeint waren, sondern die Micro-Zelle, in der wir leben. Ich zitiere:
“Microgeographische Daten (kleinräumige statistische Informationen) werden erstellt, weil das Speichern und die Nutzung personenbezogener Daten laut Bundesdatenschutzgesetz BDSG in Deutschland nur sehr eingeschränkt erlaubt ist. Bei der Erstellung microgeographischer Daten, und die Wohnumfeldtypologie der microm ist ein solches Datum, werden zuvor anonymisierte Informationen aus sehr vielen Quellen in sogenannte “Microzellen” eingezählt und als Mittelwert oder als statistische Wahrscheinlichkeit gespeichert. Auf die in diesen Microzellen (mindestens 5 Haushalte) wohnenden Einzelpersonen ist eine Reanonymisierbarkeit nicht mehr möglich und auch nicht zulässig.
Um auf die geforderte Mindestgröße der Microzelle von 5 Haushalten zu kommen, müssen in den meisten Fällen, wie auch bei Ihnen, die Informationen mehrerer Häuser zusammen gefasst werden.”
Also: nicht meine Frau und ich waren mit (D14) gemeint, sondern eine “Zelle” mit uns und vier weiteren benachbarten Haushalten. Diese Zelle bekam die Charakterisierung:
Junge Leute mit extrem geringer beruflicher Qualifikation und sehr schlechter Zahlungsmoral in größeren älteren Häusern; hohes Umzugsvolumen; sehr stark im Osten verbreitet
Nun ging ich also im Geiste meine Nachbarschaft durch. Und ich kam recht schnell zu dem Schluss: Niemand aus meiner Nachbarschaft passt auch nur annähernd auf dieses Profil. Und schon gar nicht in so einer Anhäufung von Haushalten, daß dies in der Einstufung (D14) für die ganze Zelle münden dürfte.
Also hakte ich nach. Und dann bekam ich endlich eine detaillierte Antwort:
“In Ihrem Falle führte insbesondere ein hohes Umzugsvolumen und der KFZ-Besatz in der Mesozelle (überproportional viele Gebrauchtwagen) zu der Zuordnung zu Typ D14.”
Uff! Hier die Fakten: Zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (30.11.2009) waren meine Frau und ich die am letzten Zugezogenen. Und das war 2003! Ich wüsste nicht, wer aus der Nachbarschaft zu diesem Zeitpunkt das Haus / die Wohnung gewechselt haben sollte. Und die Sache mit den Gebrauchtwagen .. ich weiß nicht, wie ernst ich das nun wieder nehmen soll. Vielleicht waren viele Gebrauchtwagen in unserer Zelle, aber das liegt schlicht und einfach daran, dass unser Ortsteil von Herdecke bezüglicher öffentlicher Transportmittel mehr oder weniger abgeschnitten ist und wir auf motorisierte Beförderung angewiesen sind. Wenn ich allein das Reihenhaus betrachte, in dem wir wohnen, so lebten zum Zeitpunkt der Datenerhebung 11 Erwachsene in den 6 Wohneinheiten, und von diesen 11 Erwachsenen hatten immerhin 10 Bewohner ein eigenes Auto. Ja, und dann halt auch gerne mal einen Gebrauchtwagen. Aber es waren unter diesen 10 Autos durchaus auch gutklassige Wagen wie ein VW Touareg, ein VW Passat, ein Mini, ein SLK, .. ja, und auch unser Seat Leon, ironischerweise gekauft als Neuwagen bzw. Wagen mit Tageszulassung, und das fällt nun mal nicht in die Kategorie ‘Gebrauchtwagen’.
Der Geschäftsführer der microm GmbH stellte übrigens zweimal schriftlich fest:
“Laut Gesetz darf kein Finanz- oder Versicherungsinstitut alleine aufgrund der automatisch generierten microgrographischen Daten eine Leistung verweigern!”
Aber .. wenn sich wie in unserem Beispiel die Volksbank Münster so seltsam anstellt, daß dies einer Verweigerung nahe kommt, macht das dann wirklich einen Unterschied?